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Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten
die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten haben drei Ziele und dienen:

  •  dem Arbeitnehmerschutz
  •  der Verkehrssicherheit und
  •  der Harmonisierung des Wettbewerbs
  • Es soll verhindert werden, dass übermüdete Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Einheitliche Regelungen sorgen für gleiche Wettbewerbsbedingungen

Wer ist betroffen?

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • selbstfahrende Unternehmer
  • ausländische und deutsche Fahrer
  • also jede Person, die das Fahrzeug lenkt -wenn auch nur für kurze Zeit- oder sich im Fahrzeug befindet, um es als Bestandteil seiner Pflichten ggf. lenken zu können

die ein Kraftfahrzeug

  •  zur Güterbeförderung über 2,8 - 3,5t / über 3,5 t zul. Gesamtgewicht / Höchstmasse einschl. Anhänger (Sattelanhänger)
  •  zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgästen
    •  im Gelegenheitsverkehr
    •  im Linienverkehr

führen, das gewerblich eingesetzt wird.

  •  beladen oder leer
  •  für gewerbliche Transporte, im Werkverkehr oder im Personenverkehr
  •  in der Bundesrepublik Deutschland oder in allen anderen EG- bzw. EWR-Staaten